Sehr geehrter Herr Landrat,
bei der zentralen Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Starnberg treten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Probleme der Unterbringung deutlich zutage.
Der Ausbreitung des Virus wird durch die Art der Unterbringung durch die beengende Belegung, die gemeinsame Nutzung der Gemeinschafts- und Sanitärräume begünstigt. Nun sind im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der in den Containern wohnhaften Menschen in Seniorenheimen Covid-19 Erkrankungen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen aufgetreten. Der Zusammenhang zwischen Unterbringung und der beruflichen Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich ist offensichtlich. Daher soll die Bayerische Staatsregierung mit einer Resolution des Starnberger Kreistags dazu aufgefordert werden, die Situation zu bessern – zum Schutze aller!
Der Landkreis Starnberg fordert die Bayerischen Staatsregierung auf:
1. dafür Sorge zu tragen, dass Menschen, die in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen arbeiten, umgehend adäquat untergebracht werden und
2. dafür Sorge zu tragen, dass die Bedingungen der Unterbringungen in den Gemeinschaftsunterkünften den Anforderungen an den allgemeinen Gesundheitsschutz und die Hygieneregeln entsprechen sowie
3. dafür Sorge zu tragen, dass adäquate Wohnmöglichkeiten für alle Bewohner*innen in den Unterkünften geschaffen werden.
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