Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
1. Die Gemeindeverwaltung erarbeitet eine Freiflächengestaltungssatzung
Kernpunkte dabei sind:
- Die Satzung gilt für alle Vorhaben, für die ein Bauantrag gestellt wird, sowie bei Freistellungsverfahren.
- Die Satzung soll die Bepflanzung und weitgehende Entsiegelung der nicht überbauten Flächen des Grundstücks sicherstellen.
- In der Satzung soll die Dach- und Fassadenbegrünung geregelt werden. Bauliche Anlagen und Wege sind auf ein Minimum zu beschränken.
- Kies- und Schottergärten sind unzulässig.
- Steingärten (Gartenanlage mit Gebirgsflora oder trockenresistenten Pflanzen) sind erlaubt (Bepflanzung >50%)
2 .Die Freiflächengestaltungssatzung wird sinngemäß in neue Bebauungspläne und Änderungen bei Bebauungsplänen eingearbeitet
Begründung:
Baumaßnahmen in Tutzing führen oft zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand und Grünflächen. Mit einer Freiflächengestaltungssatzung soll die Notwendigkeit einer konsequenten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke bei allen Planungsmaßnahmen sichergestellt werden. Ebenso soll eine Verbesserung des Mikroklimas sowie der größtmögliche ökologische Ausgleich vor Ort erfolgen. Das erfolgreiche Bürgerbegehrung zur Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ hat gezeigt, dass ein großer Teil der Bevölkerung mehr als bisher für den Artenschutz tun will. Landwirte haben schon Blühwiesen bzw. Blühstreifen angelegt und damit etwas für Insekten und Vögel getan. Der gemeindliche Bauhof achtet bei der Pflege von Grünflächen ebenfalls auf Insektenfreundlichkeit. Artenschutz geht uns aber alle an und kann nicht auf die Landwirtschaft abgewälzt werden. Leider ist es weit verbreitet, dass bei Neu- und Umbauten und bei Eigentümerwechsel private Gärten als reine Schottergärten angelegt werden, so dass Insekten, Vögeln und Amphibien der natürliche Lebensraum entzogen wird.
Insbesondere Schottergärten haben zahlreiche Nachteile für unsere Umwelt und das Klima
- Steinflächen bieten weder Nahrungs- noch Versteckangebote für Tiere und Pflanzen an.
- Durch die Verwendung von Hochdruckreinigern oder den Einsatz von chemischen Mitteln zur Reinigung der Steine werden der Boden, Lebewesen und das Grundwasser belastet.
- Sie können kein CO2 speichern.
- Außerdem findet ein extremes Aufheizen der Steinflächen im Sommer statt: Die Steine speichern die Wärme und strahlen sie wieder ab, sodass die Temperaturen innerhalb der Gemeinde steigen.
- Durch die Flächenversiegelung und somit einer Verringerung der Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist, gibt es negative Auswirkungen auf das Mikroklima.
- Durch häufige Anpflanzung von standortfremden Pflanzen, sogenannten Neophyten, wird die heimische Flora und Fauna verdrängt, da sich diese Pflanzenarten häufig auch außerhalb des Gartens verbreiten.
Einige Städte und Gemeinden in Bayern haben schon entsprechende Satzungen erlassen, wie z. B. Erlangen, Würzburg, Babenhausen, Mindelheim, Senden, Puchheim, Poing, um nur einige zu nennen. Am 1.2.2021 trat die Reform der Bayerischen Bauordnung in Kraft, diese gibt Kommunen in Bayern die Möglichkeit reine Schottergärten zu verbieten. Im Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 wurden einige Sätze ergänzt, so dass es Gemeinden künftig ermöglicht wird, die Bepflanzung der unbebauten Flächen bei bebauten Grundstücken zu regeln und damit die Anlage von Schottergärten und Kunstrasen zu verhindern.
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