Bayerisches Klimaschutzgesetz umsetzen – Roadmap zur Klimaneutralität 2030 verabschieden.

Antrag für die Gemeinderatssitzung am 14.9.2021

Der Gemeinderat beschließe

1.  Die Verwaltung der Gemeinde Tutzing wird bis 2030 klimaneutral in regelmäßigen Schritten ab 2021.

2.  Die Schulen in eigener Trägerschaft, werden ebenfalls schrittweise bis 2030 CO2-neutral.

3. Es werden Fachleute in den Ausschuss für Umwelt-, Energie und Verkehr eingeladen, die uns einen entsprechenden Weg aufzeigen können (z. B. Fokus-Zukunft aus Starnberg).

4.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt bei Zweckverbänden, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sich dafür einzusetzen, dass sich diese dem Weg zur Klimaneutralität bis 2030 anschließen.

5.  Im Stellenplan des Haushaltes 2021 wird eine halbe Stelle für einen Klimaschutzmanager vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit einer anderen Gemeinde (z. B. Bernried) eine gemeinsamen Klimaschutzmanager einzustellen.

Begründung

Die Notwendigkeit Maßnahmen des Klimaschutzes zu ergreifen, beschreibt Art. 1. des Bayerischen Klimaschutzgesetzes:

Art. 1 Auftrag und Verantwortung

1Eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen ist es der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. 2Der vom Menschen verursachte Klimawandel gefährdet Wald, Wasser, Luft und Boden, verschiebt Klimazonen und bedroht damit die Artenvielfalt, die menschliche Gesundheit sowie nicht zuletzt den Wohlstand und den Frieden der Völker. 3All das verlangt nach entschiedenen Anstrengungen, um Ursachen und Folgen des Klimawandels einzudämmen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels voranzubringen. 4Mit einem angemessenen Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzzielen will Bayern seinem Anteil an dieser Verantwortung gerecht werden.

Art. 3. des Bayerischen Klimaschutzgesetzes fordert die kommunalen Gebietskörperschaften zur Klimaneutralität bis 2030 auf.

Art. 3. Vorbildfunktion des Staates

(1) 1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2Staatliche Grundstücke, insbesondere Wald- und Moorflächen sowie Gewässer in staatlicher Unterhaltslast, werden in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Gesetzes bewirtschaftet.

(2) Die staatlichen Erziehungs- und Bildungsträger sollen über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein für die Mitwirkung des Einzelnen fördern.

(3) Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu verfahren.

Um das im Paris-Abkommen festgesetzte 1,5 Grad-Ziel zu erreichen wurde sog. Emissionspfade berechnet. Der Sonderbericht 1,5 °C globale Erwärmung des Weltklimarates IPCC hält u. a. fest:

  • Die derzeit angekündigten Anstrengungen sind nicht ausreichend, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen.
  • Es kommt entscheidend auf die Senkung unserer Emissionen vor 2030 an. Nur durch eine weltweite Reduktion der CO2-Emissionen vor 2030 kann ein Überschreiten der 1,5 °C-Grenze vermieden werden.

Auch die Gemeinde Tutzing sollte sich ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sein und ihren Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leisten.

Schaffung der Stelle für das Klimamanagements

Sie ist verantwortlich für Planung und Umsetzung vorsorgender Maßnahmen einerseits zur Erreichung der Klimaneutralität Tutzings sowie andererseits zum Schutz der Bürger*innen vor Folgen der bisherigen Klimaerhitzung. Die Bilder von den katastrophalen Auswirkungen des Hochwassers im Westen Deutschlands sollten jede Gemeinde dazu veranlassen, sich mit möglichen Folgen von Extremwetter-Ereignissen für ihre Gemeinde auseinanderzusetzen. Dazu benötigen wir eine/n hauptamtliche/n Mitarbeiter/in, der/die sich zum Beispiel auch dem Thema Hochwasserschutz in Traubing und dem Abfluss von Wassermassen im Ortszentrum von Tutzing widmen kann. Durch die umfangreichen Förderungen wird der Haushalt dadurch kaum belastet.

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