Für mehr Tempo 30 auf Tutzinger Straßen
Antrag für die Gemeinderatssitzung am 7.3.2023
Der Gemeinderat beschließe
Die Gemeinde Tutzing schließt sich der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ an und fordert damit den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Begründung
Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Die Möglichkeit in eigener kommunaler Verantwortung die Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstraßen die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 herabzusetzen, eröffnet uns weitere Optionen zur Gestaltung unseres Ortes. Der Gemeinderat bekommt damit ein weiteres Instrument zur Verfügung, dem Wunsch nach erhöhter Aufenthaltsqualität rund um die sanierte Hauptstraße nachzukommen. Auch im Hinblick auf das für Tutzing schon beschlossene ISEK-Verfahren erhöhen sich die Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit dem Beitritt zur Initiative kämpfen wir mit über 400 Städten und Gemeinden um mehr kommunale Mitbestimmung und eine erhöhte Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Ortszentren. Neben großen Städten haben sich auch schon viele kleinere Gemeinden dieser Initiative angeschlossen. Bei uns im Landkreis und im Oberland sind z. B. Berg, Seefeld, Seeshaupt, Weilheim, Schongau, Penzberg und Schondorf am Ammersee Mitglied.
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