Prüfauftrag Andechser Straße
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten folgenden Antrag baldmöglichst in den entsprechenden Gremien zu behandeln:
Prüfauftrag
die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe eines Erbbaurechtes über das landkreiseigene Grundstück in der Andechser Straße zu prüfen und dem Kreisausschuss vorzulegen, der dann über eine Ausschreibung entscheidet. Die Höhe des in einer Ausschreibung zu erzielenden Erbbauzinses, ist ebenfalls zu ermitteln.
Dem Erbbaurecht liegen folgende Prämissen zu Grunde
- Laufzeit 75 Jahre
- Die Steigerung des Erbbauzinses wird an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt.
- Der/die Erbbaunehmende…
- … baut nach den Bauplänen und Vorgaben des Landkreises
- … hat für die Laufzeit des Erbbauvertrages für die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen
- … vermietet die Wohnungen zu maximal 90% der ortsüblichen Miete
- Bei Neuvermietungen hat das Landratsamt ein Vorschlagsrecht
- Bei Vermietungen an Angehörige des Landratsamtes bzw. an vom Landratsamt Vorgeschlagene, verringert sich der zu leistende Erbbaurechtszins um einen gewissen Anteil.
- Die Energieversorgung des Gebäudes erfolgt mit 100 % regenerativen Energien
- Die Leistung des Erbbauzinses ist spätestens 6 Monate nach Vergabe zu leisten (unabhängig vom Baufortschritt).
Begründung
Laut Beschluss des Kreistages vom 21.7.2019 soll das Wohnbauprojekt Andechser Straße aus personellen Gründen bis mindestens Frühjahr 2024 zurückgestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass der Landkreis auch im Frühjahr 2024 dieses Projekt weder personell noch finanziell wird stemmen können. Da aber bezahlbarer Wohnraum, insbesondere für Mitarbeitende des Landratsamtes, dringend benötigt wird, bitten wir die Verwaltung, eine alternative Realisierungsmöglichkeit zu prüfen. Diese würde auf die bereits bestehenden Baupläne aufsetzen und damit eine zeitnahe sowie kostengünstige Realisierung durch Dritte ermöglichen. Durch die Vergabe im Erbbaurecht bleibt langfristig das Eigentum des Landkreises an diesem Grundstück gesichert. Zugleich profitiert der Haushalt des Landkreises durch die kontinuierliche Zahlung des Erbbauzinses.
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