Anfrage zur Behandlung im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 24.09.2024
die Gemeinderatsfraktionen und Ortsverbände von ÖDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben in einer Ortsbegehung zusammen mit Traubinger Bürgerinnen und Bürgern die Verkehrssituation an einigen Brennpunkten in Traubing besprochen. Hieraus ergaben sich einige Fragestellungen sowie Verbesserungsvorschläge zur Verkehrssicherheit.
Gerade für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie (Schul-)Kinder, Fahrradfahrende bzw. zu Fuß gehende Menschen und Menschen mit Behinderungen ist die Situation insbesondere rund um die Grundschule sowie entlang der Staatsstraße Richtung Andechs nicht ungefährlich. Mit ein paar einfachen und relativ schnell umzusetzenden Maßnahmen wäre der Traubinger Bevölkerung geholfen. Um eine Entscheidungsgrundlage für die Gremien zu schaffen, bitten wir die Verwaltung zu folgenden Einzelmaßnahmen eine grobe Einschätzung hinsichtlich der Umsetzbarkeit (inkl. Zeithorizont) zu geben und abzuschätzen, wie groß der finanzielle Aufwand (einmalig sowie fortlaufend im Unterhalt) für die Gemeinde sein würde.
Folgenden Maßnahmen würden die Situation in Traubing nachhaltig verbessern
- Verlagerung der Bushaltestelle der Busline 958 westlich der Brücke über den Wielinger Bach in beide Fahrtrichtungen
Hintergrund: Der Bus in Richtung Andechs hält genau in der S-Kurve vor der Brücke. Dadurch wird die Situation für alle Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich. Verschärft wird die Situation zusätzlich durch die Einmündung der Weilheimer Straße an dieser Stelle. Durch eine Verlagerung der Haltestelle Richtung Westen (in beide Richtungen) könnte die Gefahrensituation erheblich entschärft werden. In beide Richtungen könnten die Fahrgäste problemlos warten sowie ein- und aussteigen. Zusätzlich wäre Platz für ein Wartehäuschen.
2. Anordnung Tempo 30 rund um die Einmündung Andechser Straße / Starnberger Straße / Weilheimer Straße insbesondere aufgrund der Schulwegsituation.
3. Querungshilfe auf Starnberger Straße insbesondere wegen Schulweg
4. Bürgersteig entlang Starnberger Straße (rechts und links)
5. Neugestaltung Einmündung Feldafinger Straße / Starnberger Straße
- Der großzügige Kurvenbereich der Starnberger Straße auf Höhe der Feldafinger Straße verleitet zu nicht geschwindigkeitsangepasstem Fahren. Durch eine Neugestaltung des Einmündungsbereiches der Feldafinger Straße in die Starnberger Straße lassen sich mehrere Effekte erzielen.
- Der in Richtung Andechs fließende Verkehr wird etwas verlangsamt. Das sorgt für mehr Verkehrssicherheit auf dem weiteren Verlauf der Starnberger Straße, insbesondere da dort (noch) kein Bürgersteig vorhanden ist.
- Das Links-Abbiegen aus der Feldafinger Straße auf die Starnberger Straße wird gefahrloser, da eine Verschmälerung des Kurvenbereiches den vorfahrtberechtigten Verkehr in Richtung Starnberg etwas verlangsamt.
- Der in Richtung Starnberg auf die B2 fahrende Verkehr wird nicht dazu verleitet, die Kurve „zu schneiden“.
6. Bushaltestelle Traubing Schule
- Tempo 30 ist zwingend anzuordnen (wegen Nähe zur Schule)
- Markierung „Tempo 30 – Schulweg“ vor der Haltestelle
- Bessere Ausleuchtung (im Winter queren die Kinder im Dunkeln die Straße)
- Haltebucht für Bus in Fahrtrichtung Andechs / Aufstellmöglichkeit für Fahrgäste
- Schild „Schulweg“ in Richtung B2 vorverlegen
- Änderung Kanalschacht auf westlicher Straßenseite wegen Barrierefreiheit, Verbreiterung Verkehrsfläche für Fußgänger
7. Einmündung Oberlehrer-Schmid-Weg / St. 2067 – Anbringung Verkehrsspiegel
8. Einmündung Schulstraße in St. 2067
Bei Rückstau von der Abbiegung in die B2 wird die Einfahrt der Schulstraße von den Verkehrsteilnehmern oft nicht freigehalten. Hier kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, wenn Linksabbieger in die Schulstraße dadurch wiederum einen Rückstau auf die B2 verursachen.
- Haltelinie vor der Einmündung in die Schulstraße signalisiert Verkehrsteilnehmern, die in Richtung B2 unterwegs sind, die Einmündung bei Rückstau freizuhalten.
- Zusätzliches Schild: „Bei Rückstau hier halten“.
9. Schulstraße / Radweg unter B2
Der von und zum Radweg fließende Verkehr ist relativ schwer einsehbar. Dies könnte geändert werden, wenn die Räume für den parkenden Verkehr auf die Nordseite (Richtung Sportplatz) verlagert werden. Dadurch werden auch noch zusätzliche Parkplätze geschaffen, da die sonst freizuhaltenden Einfahrten zu den Häusern wegfallen.
10. Schulstraße / Einmündung zur Schule
An der Einmündung zur Schule gilt eigentlich „Rechts vor Links“. Allerdings wird der Weg nicht als vorfahrtberechtigt wahrgenommen. Gefährliche Situationen ergeben sich allerdings dadurch, dass die Schulkinder bergab von der Schule auf die Schulstraße fahren. Diese Situation lässt sich folgendermaßen entschärfen:
- Strichmarkierung auf der Schulstraße, die auf die vorfahrtberechtigte Straße hindeutet
- Errichtung eines Bürgersteiges von der Einfahrt zur Schule bis zur Tutzinger Straße – Dadurch werden Fußgänger verleitet, auf der nördlichen Seite der Schulstraße zu bleiben und sie nicht zu queren.
11. Tutzinger Straße / Schulstraße / Weidenstraße
- Die Tutzinger Straße östlich des Kanals wird nicht als bevorrechtigte Straße vor der Schulstraße erkannt – Abhilfe: Der abgesenkte Bordschein sollte entfernt werden.
- Kriegerdenkmal
12. Kriegerdenkmal
Die Weilheimer Straße ist nach links von der Tutzinger Straße nicht gut einsehbar.
- Änderung der Vorfahrtregelung: Abknickende Vorfahrt
- Anbringung Verkehrsspiegel gegenüber Tutzinger Straße
13. Lindemoosweg
Fußweg auf dem Grundstück des Buttlerhofes => Fuß- / Radverkehr separiert von Fahrbahn.
14. Riedstraße
Rechts vor links mit Markierungen auf der Straße vor Einmündungen, um geänderte Vorfahrtsregel zu verdeutlichen.
Gezeichnet:
Caroline Krug, ÖDP
Michael Ehgartner, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bernd Pfitzner, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Flora Weichmann, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Gemeinschaftlicher Anfrage der Gemeinderatsfrationen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und
ÖDP im Gemeinderat Tutzing
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