Ausweisung von Grundstücken zur Hereinnahme in den Landschaftsschutz

Antrag für die Gemeinderatssitzung am 5.11.2024

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat Grundstücke vorzustellen, die in das Landschaftsschutzgebiet hereingenommen werden können.

Begründung

In der Sitzung des Gemeinderates vom 4.6.2024 hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Erweiterung Gewerbegebiet Kampberg“ Teilbereich 2 beschlossen. Um auf dem betreffenden Flurstück 2718 eine Bebauung zu ermöglichen, muss das Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Das bedarf der Zustimmung des Landratsamtes und des Kreistages. Um eine Zustimmung der Kreisgremien wahrscheinlicher zu machen, sollte die Gemeinde schon vorab Flächen suchen, die sie im Ausgleich für die herausgenommene Fläche ins Landschaftsschutzgebiet einbringen kann. Darüber hinaus ist es gut möglich, dass die Gemeinde Tutzing auch in Zukunft wiederholt Tauschflächen benötigt, um, wie in diesem Fall, einem wichtigen Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler oder etwa für soziale Zwecke, Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen möchte. Es bietet sich daher an schon vorher Grundstücke zu kennen, die als Tauschfläche angeboten werden können.

Der Schutz unserer schönen Landschaft muss unser vordringlichstes Ziel sein.

Der Landkreis Starnberg ist bzw. möchte der „hochwertigste Lebens- und Wirtschaftsraum in direkter Nachbarschaft einer Weltstadt sein“ (vgl. Markenprozess der gfw). Ein hochwertiger Lebensraum, kann das Fünf-Seen-Land aber nur bleiben, wenn wir das, was uns einzigartig macht, erhalten: Unsere Landschaft und unsere Natur. Daher sollten wir uns dafür einsetzen, dass die Fläche in den Landschaftsschutzgebieten nicht noch weiter abnimmt.

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