Antrag zur Gemeinderatssitzung am 3.12.2024
Der Gemeinderat beschließt
- Der Gewerbesteuerhebesatz wird grundsätzlich auf die Höhe des Nivellierungshebesatzes
(momentan 310 %) festgesetzt - Die Verwaltung wird beauftragt im Hauptausschuss einen entsprechenden Haushalt
zur Beratung vorzulegen.
Begründung
Derzeit reichen die Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht aus, um die Ausgaben zu decken, geschweige denn eine freie Finanzspanne für Investitionen bzw. die Aufnahme von Krediten zu ermöglichen.
Das hat zur Folge, dass die Gemeinde Tutzing dem Verwaltungshaushalt Einnahmen aus dem
Vermögenshaushalt (zum Beispiel aus dem Verkauf von Liegenschaften) zuführen muss, um die laufenden
Ausgaben zu decken. Eine weitere Reduzierung der laufenden Ausgaben scheint kaum mehr
möglich. Die Verschleppung von dringend notwendigen Sanierungen von Straßen, Brücken, Gebäuden
kommt die Gemeinde teuer zu stehen. Freiwillige Leistungen, die wichtig sind für den sozialen
Zusammenhalt in der Gemeinde werden immer weiter gekürzt. Es ist daher nicht einzusehen, dass die
Gemeinde Tutzing weiterhin gewinnbringende Gewerbebetriebe subventioniert. Daher sollte der Gewerbesteuerhebesatz
mindestens auf den sogenannten Nivellierungssatz angehoben werden.
Die Kreisumlage an den Landkreis, wie jedes Jahr einer der größten Ausgabenposten im Verwaltungshaushalt,
bemisst sich anhand der Umlagekraft der Gemeinde. Ist der Gewerbesteuerhebesatz
niedriger als der Nivellierungshebesatz, so wird letzterer als Basis zur Bemessung der Umlagekraft
herangezogen. Das heißt, Gemeinden, die einen niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz als 310 %
festsetzen, subventionieren Gewerbebetriebe. Dies ist eine freiwillige Leistung, die wir uns nicht mehr
leisten können. Bei einem Gewerbesteueraufkommen von 8 Mio. EUR bringt eine Erhöhung des Hebesatzes von 10 % eine Mehreinnahme von mehr als 266.000 EUR, die dem Tutzinger Gemeindehaushalt voll zugutekommt. Das ist ein Betrag, auf den Tutzing nicht verzichten kann.
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