Antrag Mitfahrbankerl

ANTRAG

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten zum Aufstellen von sog. „Mitfahrbankerl“ in den Ortsteilen Unterzeismering, Kamperg, Diemendorf sowie im Zentrum und am Bahnhof zu prüfen.
  2. Die Abstimmung eines Konzeptes zur Einführung eines solchen Systems wird an den Ausschuss für Umwelt , Energie und Verkehr übertragen.
  3. Im Haushalt für 2020 soll ein Betrag vorgesehen werden, der die Umsetzung im folgenden Jahr ermöglicht.

Begründung
Die Lage des innerörtlichen ÖPNV hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, doch ist der Weg vieler Ortsteile zu einem regelmäßigen Busverkehr noch weit. In der letzten Gemeinderatssitzung haben die Mitglieder der Jugendfeuerwehren von Tutzing und Traubing dargelegt, dass sie gerne regelmäßige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und dem Ortszentrum haben. Aufgrund der vertraglichen Situation mit dem RVO ist damit aber frühestens in 3 Jahren zu rechnen. Mit der Einführung von sog. „Mitfahrbankerl“ kann die Gemeinde Tutzing hier kurzfristig und preisgünstig Abhilfe schaffen.

Vorteile eines Mifahrbankerls
Die Mitfahrbänke helfen nicht nur dabei, das Nahverkehrsangebot zu verbessern. Sondern geben auch Menschen, die kein Auto mehr fahren können oder keines besitzen, die Möglichkeit, mobil zu sein.
Zudem leisten die Mitfahrbänke einen Beitrag zum Umweltschutz und stärken den Gemeinsinn, indem sie die Menschen miteinander verbinden. Versicherungsrechtlich gibt es keine Probleme, da die Mitfahrenden über die Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert sind. Und: Die Fahrt geht nur von Bank zu Bank oder Haltestelle, nicht automatisch direkt vor die Haustür.

Erprobtes und erfolgreiches Konzept
Das Konzept der Mitfahrbankerl ist nicht neu und ist in vielen bayerischen Gemeinden schon ein erfolgreicher Teil des Mobilitätskonzeptes. Mitfahrbankerl gibt es z. B. schon in Gemeinden der Landkreise München, Wolfratshausen, Ebersberg, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim.

Auch der ADAC konstatiert: Die Mitfahrbank ist ein unkompliziertes und kostengünstiges Konzept, um in ländlichen Gebieten zumindest ein sehr einfaches Basisangebot an Mobilität zu sichern, das gut funktionieren kann, wenn man es sinnvoll publik macht.“

(Behandlung im Gemeinderat am 3.12.2019)