Anfrage
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2015 bitte ich Sie folgende Fragen zum Thema Energieausweise zu beantworten:
Seit dem Juli 2009 sind Kommunen verpflichtet, in öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr und mehr als 1.000 m² Nutzfläche öffentlich ein Energieausweis auszuhängen. Ab Juli 2015 gilt das schon ab einer Nutzfläche von 250 m².
- Liegen für die entsprechenden kommunalen Gebäude die Energieausweise vor?
- Sind diese entsprechend der Vorgaben ausgehängt? Wenn ja, wo?
- Falls keine Energieausweise vorliegen, ist dann ein entsprechender Betrag im Haushalt berücksichtigt?