Antrag zu Tempo 30-Zone in Ortsmitte

ANTRAG

Der Gemeinderat von Tutzing beschließt:

Noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten für die Hauptstraße wird die Einführung einer „Tempo 30 – Zone“ angestrebt, die folgende Straßen umfasst:

Bräuhausstraße, Bahnhofstraße, Greinwaldstraße, Gröberweg, Heinrich-Vogl-Straße (zwischen Bahnhofstraße und Bahnunterführung), Hörmannstraße, Kustermannstraße (zwischen Kirchenstraße und Bahnunterführung), Oskar-Schüler-Straße, Schlesische Straße, Traubingerstraße (zwischen Bahnlinie und Hauptstraße).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer entsprechenden Umsetzung zu prüfen und dem UEV-Ausschuss zeitnah zu berichten.

Begründung:

  1. Mit Beginn der Sanierungsarbeiten auf der Hauptstraße wird der Durchgangsverkehr über diese Straße umgeleitet. Durch das stark erhöhte Verkehrsaufkommen in diesem Bereich ist die Verkehrssicherheit für Fußgänger, hier insbesondere für die (Schul-)kinder und ältere Leute erheblich beeinträchtigt. Ein generelles Tempo 30 trägt diesem Umstand Rechnung. Bei Tempo 30 lassen sich Straßen leichter überqueren. Außerdem profitieren die Anwohnerinnen und Anwohner von Tempo 30, da der Verkehrslärm erheblich reduziert wird.
  2. Die Vielzahl der Verkehrszeichen innerhalb dieses Bereiches lenkt vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ab. Wenn insbesondere die temporegulierenden Verkehrszeichen entfallen, trägt das zur Klarheit der Verkehrssituation bei, da die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln. Um den Bereich zu kennzeichnen werden insgesamt 9 Schilder (am Eingang der Tempo-30 – Zone) benötigt.
  3. Weniger Tempo bedeutet nicht langsamer: Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass in Städten deutlich langsamer gefahren wird, als die zugelassenen 50 km/h. So ist man entgegen aller Vorurteile bei einer Maximalgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs, da der Verkehr durch weniger Stop-and-Go-Phasen und weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger fließt.
  4. Durch die zwingend vorgeschriebene Rechts-vor-Links-Regelung innerhalb der Tempo 30 Zonen wird zu jeder Tages- und Nachtzeit eine tatsächliche Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Verkehrsteilnehmer forciert.

(Eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 9.1.2018)