Antrag zum Einheimischenmodell

ANTRAG

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die im Einheimischenmodell angebotenen Wohneinheiten sollen nicht nur Einzel- und Doppelhäuser sondern auch Eigentumswohnungen beinhalten.
  2. Herr Bürgermeister Krug wird aufgefordert, bei der Auswahl von möglichen Grundstücken und ihren Bebauungsmöglichkeiten dies zu berücksichtigen.
  3. Der Fragebogen der Gemeinde zu „Einheimischen-Modellen“ ist entsprechend anzupassen und darauf in geeigneter Form nochmal zusätzlich hinzuweisen.

Begründung

Die Gemeinde Tutzing hat sich die Schaffung von erschwinglichen Wohnraum zur Aufgabe gemacht. Dazu wird zum einen die Wohnanlage „am Kallerbach“ in Zusammenarbeit mit dem „Verband Wohnen“ umgesetzt, bei dem hauptsächlich Mietwohnungen im Sektor des „sozialen Wohnungsbaus“ geschaffen werden. Zum anderen möchte die Gemeinde Tutzing mit einem „Einheimischen-Modell“ die Möglichkeit schaffen, dass sich Tutzinger Bürgerinnen und Bürger Ein- bzw. Doppelhaushälften leisten können. Diese beiden Modelle richten sich also zum einen an Geringverdiener, die sich auf dem freien Mietmarkt keinen Wohnungen leisten könnten. Die „Ein- und Doppelhäuser“ dagegen werden trotz der Förderung durch die Gemeinde noch so teuer sein, dass diese sich nur Familien mit einem guten bis sehr guten Einkommen und einer gewissen Eigenkapitalausstattung leisten können. Junge Tutzinger Familien mit einem mittleren bis guten Einkommen und wenig Eigenkapital fallen hier allerdings durch das Raster. Um auch eine breite Mittelschicht in den Genuss einer Wohnraumföderung kommen zu lassen, soll das „Einheimischen-Modell“ um Eigentumswohnungen erweitert werden.