Aufzugsanlagen und 3. Aufzug

Die bestehenden Aufzugsanlagen sind im Eigentum der Bahn. Diese muss auch für den Unterhalt aufkommen. Ein zweiter Aufzug, so wünschenswert er wäre, müsste von der Gemeinde selber finanziert werden. Dabei sind es nicht unbedingt die Baukosten, diese varieren ja nach Schätzung zwischen (ca. 180.000 EUR – 450.000 EUR), was den Fahrstuhl so  kostspielig macht, sondern der von der Gemeinde jährlich zu tragende Betrag für Unterhalt und Wartung. Für einen barrierefreien Ausbau des Zugangs auf der Westseite hat sich leider noch keine wirklich tragbare Lösung aufgedrängt. Für Anregegungen hier bin ich absolut dankbar.